Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß § 172 BauGB die Möglichkeit besteht, Verfahrensschritte zum Erlass von sozialen Erhaltungsgebieten (umgangssprachlich Milieuschutzgebiet) einzuleiten:
Ute Görgen
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Klimaneutral, innovativ und attraktiv
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