Hiermit beschließt der Stadtrat, die Verwaltung wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) zu verfassen und einzuführen. Die Katzenschutzverordnung umfasst die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht und die Pflicht zur Unfruchtbarmachung.
Ute Görgen
Entscheidung über Vereinbarung steht bevor
GRÜNE fordern schnelle Umsetzung der Vereinbarung zur Förderung des Radverkehrs
Erfolgreiche Stadtratssitzung
Zentrale Forderungen der GRÜNEN Fraktion im Stadtrat beschlossen
Neuer Fraktionsvorstand gewählt
Carl-Bernhard von Heusinger als Fraktionsvorsitzender bestätigt
Fortschreibung des Flächennutzungsplans
GRÜNE: potenzielle Bauflächen verantwortungsvoll ausweisen
Neuer Fraktionsvorstand gewählt
Carl-Bernhard von Heusinger als Fraktionsvorsitzender bestätigt
Fortschreibung des Flächennutzungsplans